Berufskraftfahrer/-in

ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufbildungsgesetz. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Seit 2001 werden in der Ausbildung die Fachrichtungen Güterverkehr und Personenverkehr nicht mehr unterschieden.

Voraussetzung

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Wir bevorzugen Bewerber mit einem Hauptschulabschluss.

Sie sollten körperlich fit sein, anpacken können, gerne mit Maschinen und Anlagen umgehen, gerne planen und organisieren und flexibel sein. Wenn Sie im Fernverkehr tätig werden möchten, müssen Sie bereit sein, länger von zu Hause abwesend zu sein.

Tätigkeit

Der Berufskraftfahrer wird oft unterschätzt, denn was er leisten muss, bleibt vielen verborgen. Als Berufskraftfahrer sind Sie jedoch Profi hinterm Steuer. Sie kennen sich bestens mit den Vorschriften aus, die es zu beachten gilt und kennen Ihr Fahrzeug in und auswendig. Sie sind technikbegeistert und nutzen in Ihrem Beruf modernste Kommunikations- und Informationstechniken. Sie sind kontaktfreudig und können gut mit anderen Menschen umgehen. In diesem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten Sie schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B und mit 18 den Führerschein CE. Die Kosten für den Führerschein werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

Als Berufskraftfahrer/-innen sind Sie normalerweise im Güter- und Personenverkehr tätig, meist bei Speditionen, Busreise-Unternehmen oder Verkehrsbetrieben. Auch bei Paket-, Abschlepp- und Pannendiensten sind Sie gefragt. Die meisten Betriebe mit eigenem Fuhrpark (Lebensmittelketten, Baustoffhandel, Abfallwirtschaft) stellen nur ausgebildete Berufskraftfahrer/-innen ein.

Ausbildung

Die Ausbildung findet in unserer Firmenzentrale in Geislingen, in der sich auch unsere eigene LKW-Werkstatt befindet, und in der Berufsschule statt. In der Ausbildung lernen Sie alles Notwendige über die Durchführung der Übernahme- und Abfahrtkontrolle, die Funktionsweise der Fahrzeuge, Absicherung von Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeugen, Beurteilung der Verkehrssicherheit, Transport spezieller Güter, Durchführung von Abrechnungen, Dokumentation erbrachter Leistungen, Wirtschaftliche Organisation von Fahrten, Ablesen von Kontrollinstrumenten, Rechtsvorschriften im Straßenverkehr, Feststellen und Beseitigen von Fehlern und Mängeln, Beförderungsvorschriften, Pflegen und Warten von Nutzfahrzeugen und vieles mehr.

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